Direktlieferungen von Schweizer Raffinerien nach Zürich Flughafen

Lieferungen am gleichen Tag

Der Flughafen ist bei wenig Verkehr ca. 5 Std. von den Raffinerien entfernt. Die Annahmefrist bei Fluggesellschaften liegt bei ca. 4-6h vor dem planmäßigen Abflug. Die Beladung muss ohne Verzögerung bis 08.00 Uhr erfolgen. Die Raffinerien müssen vorher informiert werden und dem Versand zustimmen. Ohne deren Zustimmung werden keine LKWs organisiert.

Um einen dedizierten LKW zu organisieren, muss die Bestellung mindestens 48 Stunden vorher gesendet und bis 12:00 Uhr mittags am Tag vor der geplanten Abholung storniert werden.

Definition „bekannter Versender“ und „reglementierter Beauftragter“

Ein bekannter Versender, versendet Luftfracht in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Die Zulassung eines Bekannten Versenders (KC) erfolgt durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Reglementierte Beauftragte (RA) sind Unternehmen, die Waren innerhalb der sicheren Luftfrachtkette weiterleiten oder transportieren.

Quelle: https://www.bazl.admin.ch/bazl/en/home/flugbetrieb/security-measures.html

Definition von „Dunkelalarm“

Seit März 2022 verschärfen alle Flughäfen in der Schweiz das sogenannte „Dunkelalarm“-Verfahren, basierend auf dem Reglement des BAZL, um höchste Sicherheit beim Verladen der Güter zu ermöglichen. Fluggesellschaften nehmen Frachtstücke an, wenn die erforderliche Sicherheitskontrolle gemäß den Vorschriften durchgeführt wurde. Im Falle eines unbekannten Versenders ist der Dunkelalarm immer gegeben.

Dunkelalarm bei „unsicherer Ladung“ (Unbekannter Versender)

Nach Auslösung des Alarmes, muss sich der Abfertigungsagent (Cargologic/Dnata) mit Helveticor in Verbindung setzen, um das Paket persönlich zu inspizieren. Dies führt zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen. Helveticor stellt diese Kosten ordnungsgemäss dem Auftraggeber in Rechnung.

Waren in Transit

Wenn  der Versand von Waren von einem bekannten Versender (z. B. Raffinerien oder Bank) erfolgt, die Ware dann in einem Lager eines reglementierten Beauftragten (z. B. Helveticor) gelagert wird, bleibt die Ware sicher. Die Originalverpackung darf vom RA nicht verändert werden. Das „Überverrpacken“ ist gestattet,jedoch muss die Originalverpackung bleiben.

Beispiele:

Dunkelalarm
Abholung bei einem unbekannten Versender -> Lagerung bei einem reglementierten Beauftragten -> Lieferung zum Flughafen für den Export
Abholung bei einem unbekannten Versender -> Umverpackung bei einem Reglementierte Beauftragte -> Lieferung zum Flughafen für den Export
Abholung bei einem unbekannten Versender -> Lagerung Original verpackt bei einem reglementierten Beauftragten -> Lieferung zum Flughafen für den Export

Letzter Haftungsausschluss:

Dieses Factsheet konzentriert sich auf die Lieferungen von den Raffinerien zum Flughafen, jedoch gilt für alle Exportsendungen in der Schweiz das Verfahren des Dunkelalarmes.  Darüber hinaus hat Helveticor keinen Einfluss auf das Ergebnis und den Ablauf des Dunkelalarmes.