SCHWEIZER KONZERNVERANTWORTUNG UND NEUE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN IN DER GOLDBRANCHE

Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren verstärkt auf die Förderung der Konzernverantwortung konzentriert, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltstandards. Die schweizerische Bundesverfassung legt in Artikel 54a fest, dass Unternehmen angemessene Sorgfaltspflichten in Bezug auf diese Themen einhalten müssen. Dies hat zu verschiedenen gesetzlichen Entwicklungen geführt, darunter das Bundesgesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten (USR III), welches sich an die deutschen Bundesgesetze anlehnt, sowie das Schweizerische Obligationenrecht (OR) mit Artikeln wie 754a und 964j ff.

Ein Schlüsselaspekt dieser Entwicklung ist die Verpflichtung von Unternehmen, Berichte über ihre Nachhaltigkeits- und Konzernverantwortungsmassnahmen zu veröffentlichen. Diese Berichterstattungspflichten werden durch Gesetze und Verordnungen geregelt und können von staatlichen Stellen und Stakeholdern eingefordert werden. Darüber hinaus können Unternehmen in der Schweiz rechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen, sei es durch zivilrechtliche Klagen oder durch das schweizerische Strafrecht.

Die jüngsten Entwicklungen haben insbesondere die Goldimportbranche in der Schweiz in den Fokus gerückt. Mit neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, sind Unternehmen, die mehr als 100 Kilogramm Gold importieren oder in der Schweiz verarbeiten, verpflichtet, ihre Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten zu erfüllen. Dies stellt eine bedeutende Veränderung dar und erfordert von den Unternehmen eine genaue Überwachung ihres Goldstroms sowie eine lückenlose Berichterstattung über die Herkunft ihres Goldes.

Die Umsetzung dieser neuen Anforderungen stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere kleinere Banken, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, den Schwellenwert von 100 Kilogramm zu überprüfen und entsprechend zu handeln. Hier ist die Inanspruchnahme von Fachexpertise von entscheidender Bedeutung, um die Compliance sicherzustellen und potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.

Insgesamt markieren diese Entwicklungen einen Wendepunkt in der Schweizer Goldimportbranche und erfordern von den betroffenen Unternehmen eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen rechtlichen Anforderungen. Durch die Einbindung von Fachwissen und die Implementierung effektiver Prozesse können Unternehmen sicherstellen, dass sie den neuen Gesetzen entsprechen und gleichzeitig ihr Geschäft erfolgreich betreiben.

Es ist eine Zeit des Wandels, aber auch eine Zeit der Möglichkeiten für diejenigen, die bereit sind, sich den Herausforderungen zu stellen und sich anzupassen.

Helveticor im nachhaltigen Goldhandel

Helveticor nimmt in dieser neuen Ära eine aktive Rolle ein, indem sie sich im Bereich der ESG-orientierten Wertlogistik engagiert. Das Unternehmen unterstützt besonders kleinere Banken bei der Bewältigung der Herausforderungen neuer Anforderungen. Dieses Engagement zeigt sich in Helveticor’s konsequenter Ausrichtung auf Compliance und in der Sicherstellung von Sorgfalts- und Transparenzpflichten in allen Geschäftsbereichen.